Freude über erste Schritte im Mobilitätskonzept

Radfahren wird sicherer

04.08.23 –

Erste Schritte des beschlossenen Mobilitätskonzept konnten in die Tat umgesetzt werden. Nach einer Änderung der Straßenverkehrsordnung sind Kommunen gehalten, Einbahnstraßen für Radfahrer in beide Richtungen freizugeben, wenn dies die Verkehrsdichte zulässt. Folgende Einbahnstraßen sind betroffen: Am Bahnhof, Bachstraße, Kantstraße, Rosenstraße, Sellertwiete, Unter der Lieth, Schlüskamp und Stettiner Weg. In der Hamburger Straße im Abschnitt vor der Esso-Tankstelle und im Paustianring gab es diese Regelung auch schon bisher.

Nach und nach umgesetzt wurde mittlerweile auch die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in einigen Straßen. Sie darf nur dort bestehen, wo es für Radfahrer besonders gefährlich ist. Das blaue Schild mit dem Fahrradsymbol wurde in folgenden Straßen abmontiert: Butendoor, Kirchenbleeck, Sommerland und Glückstädter Straße, hier jedoch nicht auf dem Abschnitt von der Einmündung Sommerland bis zum Bleeck.

Noch etwas unglücklich gelöst ist die Situation im Kirchenbleeck, der zusammen mit der Straße „An der Beecker Brücke“ einen Straßenzug bildet. Radfahrer müssen auf der Brücke und südlich davon noch den kombinierten Bürgersteig benutzt, dann aber nördlich der Aubrücke auf die Fahrbahn wechseln. Aus Sicherheitsgründen besteht die Radwegbenutzungspflicht weiterhin für die Hamburger Straße, im Lohstücker Weg, die König-Christian-Straße, den Schäferberg und für die komplette Glückstädter Straße.

Für Teile des Maienbeecks und im Dahlkamp wurde die Benutzungspflicht ebenfalls aufgehoben, die Bürgersteige aber mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ versehen. Hier ist es also den Radlern freigestellt, ob sie den Bürgersteig oder die Fahrbahn benutzen wollen. Im Wohngebiet an der Bimöhler Straße wurden die Straßen Neckargemündweg, An der Osterau, Achtern Moor, Erlenhorststraße und Gerd-Gieseler-Weg zu verkehrsberuhigten Bereichen erklärt. Hier dürfen Fußgänger die gesamte Fahrbahnbreite nutzen und auch Kinder auf der Straße spielen. Für Autofahrer gilt Schrittgeschwindigkeit.
Quelle: Segeberger Zeitung

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