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15.12.23 –
KEINE Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ohne plausible und rechtssichere Gegenfinanzierung
Die finanziellen Auswirkungen der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für die Stadt Bad Bramstedt wären erheblich. Laut einer von der Stadt im Januar 2019 bei der GeKom GmbH in Auftrag gegebenen Studie lägen die jährlichen Kosten auf einen 10-jährigen Zeitraum gerechnet bei 936.000 € (aufgrund der Inflation inzwischen > 1.000.000 €).
Die Haushaltslage der Stadt Bad Bramstedt lässt einen Verzicht auf Ausbaubeiträge nicht zu. Wir sind wieder auf dem Weg zur Fehlbedarfsgemeinde. Die Stadt kann das Geld nicht für diesen Zweck ausgeben, wenn eine Gegenfinanzierung fehlt. Dann müssen wir auf freiwillige Leistungen wie z.B. Freibad, Streetworker, VHS, Bücherei o.a. verzichten. Oder es müssten Gemeindesteuern erhöht werden, wie z.B. Gewerbe- oder Grundsteuer. Gerade eine Erhöhung der Grundsteuer sieht unsere Fraktion kritisch, da diese über die Nebenkosten auf die Miete umgelegt wird. Dies fördert gerade keine soziale Gerechtigkeit, da z.B. zur Miete wohnende junge Familien und Rentner deutliche Steigerungen der Miete erfahren würden. Den Vermieter*innen bringt der Wegfall der Ausbaubeiträge hingegen im Falle des Ausbaus der anliegenden Straße einen finanziellen Vorteil.
Mit dem Einzug von Straßenausbaubeiträgen geht die Stadt Bad Bramstedt bei weitem keinen Sonderweg, knapp die Hälfte der Städte mit vergleichbarer Größe in Schleswig Holstein setzen weiterhin auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen.
Schon zweimal haben wir die Sätze mit Mitteln für Infrastrukturverbesserungen des Finanzausgleichs gesenkt und haben dann eigentlich dafür vorgesehene Investitionen aus Steuermitteln gezahlt.
Ausbaubeiträge sind keine Steuern. Beiträge fordern eine Gegenleistung und sind zweckgebunden, geregelt im § 8 Kommunalabgabengesetz.
Ausbaubeiträge sind nicht ungerecht. Der Verzicht würde bedeuten, dass die Allgemeinheit ohnehin schon finanziell besser gestellte Grundstückseigentümer unterstützt.
Bevor Ausbaubeiträge erhoben werden, muss die Nutzungsdauer der Straße abgelaufen sein (ca. 35 Jahre). Grund für die grundlegende Sanierung ist zumeist nicht nur der Zustand der Straßen an sich, sondern Schäden an den Rohrleitungen darunter. Werden diese Schäden nicht saniert drohen größere Schäden.
Daher haben Grundstückseigentümer Rückstellungen zu bilden, genau wie für Dach, Heizung, Fenster etc.. Je stärker eine Straße von der Allgemeinheit genutzt wird, desto geringen ist der Ausbauanteil.
Extrem hohe Beiträge zählen in Bad Bramstedt zu den absoluten Einzelfällen. Zur Erleichterung gibt es die Möglichkeit der Verrentung über 20 Jahre. Wird also ein Ausbaubeitrag von 10.000 € verlangt entspricht dies einer jährlichen Belastung von 500 €. Gerade die gern zitierte „alte Dame mit kleiner Rente“ wird z.B. in einem Reihenhaus mit erheblich geringeren Beträgen belastet. Eine Gegenfinanzierung durch die Erhöhung der Grundsteuer käme für sie auf das Gleiche heraus.
Ein anderes mögliches und bereits diskutiertes Modell wäre: regelmäßige jährliche Zahlungen für ALLE Grundstücksbesitzer zur Finanzierung des Straßenbaus. Die rechtliche Prüfung hat jedoch ergeben, dass die Umsetzung sehr kompliziert und rechtsunsicher ist. Zudem hat die Verwaltung aktuell keine Kapazitäten um die umfangreichen Bewertungen und Gruppierungen aller Grundstücke und Immobilien in Bad Bramstedt durchzuführen.
Im Sinne einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik kann man ohne eine komplette Gegenfinanzierung die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nur ablehnen.
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